„Kärnten hilft schnell und so unbürokratisch wie möglich: Bereits mehr als 26.000 Haushalte haben die erste Tranche in Höhe von 100 Euro des Kärnten Bonus automatisch erhalten. Anfang Feber wird diesen Haushalten die zweite Tranche in Höhe von 300 Euro überwiesen. Anfang März und Anfang April folgen dann die Tranchen drei und vier mit je 100 Euro“,
erklären LH Peter Kaiser und Sozialreferentin Beate Prettner. Bei den besagten Haushalten handelt es sich um jene Kärntnerinnen und Kärntner, die schon den „Kärnten Bonus 2022“ bezogen oder im Vorjahr erstmals eine soziale Förderung erhalten haben.
Für all jene, die den Bonus nicht automatisch bekommen, sehr wohl aber unter die Einkommensgrenzen fallen, startet mit dem heutigen 31. Jänner 2023 die Möglichkeit der Antragstellung. Entweder man stellt den Antrag online (unter
ktn.gv.at/service/kaerntenbonus) oder man wendet sich an das zuständige Gemeindeamt.
„Die Einkommensgrenzen sind sehr großzügig bemessen. Unser Ziel ist es, nicht nur die einkommensschwächsten Haushalte zu fördern, sondern auch dem Mittelstand in dieser Teuerungswelle zur Seite zu stehen“,
betonen LH Kaiser und Prettner. Insgesamt stehen für den „Kärnten Bonus Plus 2023“ 42 Millionen Euro zur Verfügung.
„Rund 70.000 Kärntner Haushalte, also jeder dritte Haushalt in Kärnten, wird vom 600-Euro-Bonus profitieren. Das zeigt, wie tief und treffsicher wir mit unserer Hilfe in unsere Bevölkerung gehen. Die Treffsicherheit unserer Maßnahmen wurde uns auch in einer Studie des Joanneum Research bestätigt“,
so der Landeshauptmann und die Sozialreferentin.
„Wir tun in Kärnten alles, um den Menschen zu helfen. Das ist wichtig und richtig, und uns ein Herzensanliegen – niemand soll, darf und wird in Kärnten allein gelassen.“
Die Einkommensgrenzen sind (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.): Alleinstehende: 1.600 Euro; Haushalte mit zwei volljährigen Personen: 2.400 Euro; Zuschlag für jede weitere Person (Kind oder Erwachsener): 400 Euro; bei Alleinerziehenden Zuschlag für jede weitere minderjährige Person: 700 Euro (statt 400).
„Das bedeutet, dass eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern über ein monatliches Nettoeinkommen von 3000 Euro verfügen darf“,
erklärt Prettner (1.600 Euro + 700 Euro + 700 Euro = 3.000 Euro). Bei einem (Ehe)Paar mit zwei Kindern sind es 3200 Euro (2.400 Euro + 400 Euro + 400 Euro).
Achtung: Die Antragsfrist endet am 30. April 2023!
Quelle: LPD Kärnten