SPÖ erwartet von Minister Kocher volle Unterstützung für EU-Richtlinie gegen Scheinselbständigkeit bei digitalen Plattformen

Die SPÖ erwartet von Arbeitsminister Kocher (ÖVP), dass er die geplanten EU-weiten Verbesserungen für Mitarbeiter:innen von digitalen Plattformen unterstützt. Vergangene Woche haben sich Verhandler:innen des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie für eine Richtlinie geeinigt, um die weit verbreitete Scheinselbständigkeit und damit verbundene Benachteiligung der Beschäftigten zu verhindern.

„Die Richtlinie ist eine großartige Chance, die Arbeits- und Sozialrechte von Millionen von Arbeiter:innen in Europa zu verbessern, deren Jobs zu den prekärsten und schlechtbezahltesten zählen“,

so Petra Oberrauner, SPÖ-Bereichssprecherin für Digitalisierung, Forschung und Innovation.

„Ich erwarte mir von unserem Arbeitsminister, dass er alles ihm Mögliche unternimmt, damit die Richtlinie im Rat die notwendige Mehrheit erhält.“

In der EU gibt es, nach einer Schätzung der EU-Kommission, 28 Millionen Plattformarbeiter:innen, davon, nach Angaben des ÖGB, rund 500.000 in Österreich.

„Viele dieser Menschen, die auf digitalen Plattformen ihre Dienstleistungen als Pfleger:innen, Reinigungskräfte oder Essenslieferant:innen anbieten, werden bislang zu Unrecht und zu ihrem Nachteil als Selbständige behandelt“, sagt Oberrauner. „Sie werden daher nicht von Kollektiv- bzw. Tarifverträgen erfasst, was bedeutet, dass sie sich selbst versichern müssen und vor allem weniger Lohn für mehr Arbeit bekommen.“

Die neue Richtlinie bekämpft Scheinselbständigkeit, indem sie die Beweislast umkehrt und, wenn zwei von fünf Kriterien (darunter die Aufsicht des Unternehmens, Zuteilung und Kontrolle von Aufgaben, Kontrolle von Arbeitszeiten) erfüllt sind, von einem Angestelltenverhältnis mit den dazugehörenden Rechten aus. Plattformbetreiber, die anderer Meinung sind, müssen hierfür zukünftig Beweise vorlegen.
Außerdem sieht die Richtlinie eine Informationspflicht über automatisierte Entscheidungs- und Überwachungssysteme vor, um Diskriminierungen bei der Zuteilung von Aufträgen oder bei der Auszahlung von Boni entgegenzuwirken.